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Spenden

Der Sportverein Inzlingen ist neben den Mitgliedsbeiträgen auf weitere Einnahmen angewiesen, um sämtliche Unkosten für den laufenden Sportbetrieb, den Unterhalt der Sportstätten und für Investitionen in neue Materialien oder die Sportstätten tragen zu können. Neben Einnahmen aus dem sogenannten "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb" (von Bewirtungen bei Veranstaltungen, Sponsoring oder Werbegeschäften wie z. B. beim Vereinsecho) und Zuschüssen von öffentlichen Einrichtungen sind Spenden eine tragende Säule unseres Finanzkonzeptes.

Der Sportverein Inzlingen ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Lörrach, StNr. 11007/01132 vom 15.11.2018 wegen der Förderung des Sports nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
An uns entrichtet Mitgliedsbeitrag sind gemäss § 10b Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz nicht steuerlich begünstigt und können somit nicht als Spende geltend gemacht werden.

Für an uns gerichtete Spenden wird in der Spendenbescheinigung bestätigt , daß es sich nicht um Mitgliedsbeitrag im Sinne von § 10b Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz handelt und daß die Zuwendungen nur zur Förderung des Sports im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer - Durchführungs - verordnung - Abschnitt B Nr. 1 verwendet wird.

Damit sind Spenden an uns steuerlich abzugsfähig.
Durch die Spende kann das zu versteuernde Einkommen reduziert werden. Achtung: je nach Steuersatz bedeutet dies eine unterschiedliche Verringerung des zu zahlenden Steuerbetrags ( normalerweise hängt die Verringerung vom Grenzsteuersatzes ab. Beispiel: Bei einer Spende von 300,-- und einen Grensteuersatz von 30% kann eine Verringerung der Steuer um 90,-- erwartet werden. Achtung : dies ist eine grobe Faustregel - fundiertere und vor allem verbindlichere Auskünfte erteilt Ihnen ihr Steuerberater oder das Finanzamt ).

Info zum Thema Spendenbescheinigung:
  • Banküberweisungen bis 200 Euro:
    das Finanzamt akzeptiert hier den Bankzahlungsbeleg als Spendenbescheini-gung. Im Betreff bitte gegebenenfalls den Zweck der Spende bzw. Auflagen zur Mittelverwendung angeben !
    Sollten Sie trotzdem eine Spendenquittung wünschen geben Sie dies bitte ebenfalls im Betreff an und/oder informieren Sie unseren Vorstand Finanzen bitte entsprechend unter der Angabe des Überweisungsdatums und ihrer Anschrift
  • Bei Banküberweisungen über 200 Euro:
    bitte Namen, Adresse und Zweck im Betreff angeben oder informieren Sie unseren Vorstand Finanzen bitte entsprechend unter der Angabe des Überweisungsdatums und ihrer Anschrift. Sie erhalten automatisch eine Spendenbescheinigung von uns !
  • Barspenden:
    Bei vielen Veranstaltungen von uns haben wir eine Spendenkasse aufgestellt, die gerne Ihre Spende entgegen nimmt.
    Wer bei Barspenden eine Spendenquittung wünscht, gibt seinen Geldbetrag bitte zusammen mit einer Notiz mit der vollständigen Adresse und gegebenenfalls des Zwecks der Spende beim Vorstand Finanzen oder beim 1. Vorstand ab ( Geschäftsführer )!
Bankverbindung:

Konto Nummer: 17021818 bei Volksbank Dreiländereck BLZ 68390000

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