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Mitgliedschaft

Selbstverständlich freuen wir uns über jedes neue Mitglied. Für aktive Sportler ist eine Mitgliedschaft obligatorisch, da sie ja unser Angebot und unsere Infrastruktur nutzen, durch uns versichert sind und vieles mehr. Passivmitglieder fördern durch Ihren Beitrag unsere Arbeit und sichern uns damit zu einem guten Teil die finanzielle Grundlage für den Sportbetrieb.

Gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung 2012 tritt ab dem Beitragsjahr 2013 folgende Beitragssatzung in Kraft:
Der Jahres-Mitgliedsbeitrag des SV Inzlingen setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

1. Grundbeitrag ( Passivbeitrag )
2. Aktivbeitrag ( abteilungsabhängig )

1. Grundbeitrag

Der Grundbeitrag beträgt

  • 15,-- € für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
  • 30,-- € für Erwachsene ab 16 Jahre
  • 55,-- € Familienbeitrag für alle Mitglieder einer Familie ( Eltern und Kinder bis 16 Jahre )

2. Aktivbeitrag Abteilungen

Jedes Mitglied, das Aktiv am Übungsstundenbetrieb einer Abteilung teilnimmt ( öfter als 3 mal pro Jahr ) muss den folgenden Aktivbeitrag entrichten, je nach Abteilung

Abteilung Aktivbeitrag pro Jahr
Alte Athleten, Damengymnastik, Entschleunigung 15,-- €
Badminton 25,-- €
Jugend-Breitensport ( Tanzgruppe und andere Angebote ) 15,-- €
Fußball ( Jugend und Aktiv ) 50,-- €

3. Aktivbeitrag Kurse

Für Kurse wird ein Unkostenbeitrag für die Hallennutzung von 10,-- € pro Kursstunde erhoben.

4. Grundlegende Regelungen

  1. im ersten Beitragsjahr wird der Beitrag ( Grund- und Aktivbeitrag ) anteilig für die verbliebenen Monate erhoben ( Beispiel: Eintritt im Juni: es werden 7/12 des Jahresbeitrags erhoben
  2. bei unterjähriger Aufnahme der sportlichen Aktivität wird der Aktivbeitrag anteilig für die verbliebenen Monate erhoben
  3. erhobene Beiträge decken damit den Mitgliedsbeitrag bis zum Jahresende ab - sie werden nicht erstattet ( Vereinsaustritt erfolgt immer zum Jahresende )
  4. bei Aktivität in mehreren Abteilungen wird nur eine Abteilung ( die mit den höchsten Beitrag ) berechnet
  5. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit und zahlen damit weder den Aktiv- noch den Grundbeitrag
  6. Deckelung: In der Gesamtsumme wird der Beitrag für Familien auf maximal 120,-- € pro Jahr begrenzt.
Sie möchten Mitglied werden ? Gerne !

Bitte laden sie unseren Aufnahmeantrag und die Datenschutzerklärung herunter. Die ausgefüllten Formulare geben Sie bitte an die Abteilungsleiter oder unsere Mitgliederverwaltung

Mit der Beitrittserklärung erkennen Sie automatisch die Satzung des Sportvereins Inzlingen 1904 e.V.an !

Wichtig!

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres wechselt die Mitgliedschaft von „Jugend“ oder „Familie“ in jedem Fall automatisch in eine Einzelmitgliedschaft. Der Beitrag wird dabei in der Regel weiterhin von dem Konto eingezogen, von dem vorher der Jugend- oder Familienbeitrag abgebucht wurde. Dieser Vorgang läuft automatisch durch unser Mitgliederverwaltungsporgramm ab.
Sollte sich durch diese Änderung für Sie eine ungünstige Situation (z. B. Familienmitgliedschaft unnötig o. ä.) ergeben, so kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie Widerspruch gegen die Lastschrift einlegen. Wir werden so schnell wie möglich eventuelle Anpassungen vornehmen. Sie helfen uns natürlich, wenn Sie uns vorher gewünschte Änderungen an der Mitgliedsart ( Jugend-, Einzel- oder Familienmitglied ) mitteilen.

Ein wichtiger Hinweis an unsere aktiven Sportler:

Für eine Abmeldung vom Spielbetrieb für den SV Inzlingen ( Vereinswechsel, Rückgabe des Spielerpasses ) ist der jeweilige Spielausschuss der jeweiligen Abteilung zuständig ( z. Zt. Michael Schleicher und Kollegen für den Fussballbereich ). Diese Abmeldung schließt aber nicht automatisch einen Vereinsaustritt ein ! Dieser ist bitte zusätzlich schriftlich (!) der Mitgliederverwaltung zu erklären.

Ansprechpartner für die Mitgliederverwaltung

ist Michael Schleicher. Bitte teilen Sie ihr Änderungen ( Name, Anschrift, Bankverbindung, Meldung von Familienmitgliedern usw. ) möglichst rasch schriftlich mit !

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Datenschutzerklärung